Gilt bei Feuerlöschern die Wartungspflicht alle zwei Jahre?

Gilt bei Feuerlöschern die Wartungspflicht alle zwei Jahre?

Die Frage, ob bei Feuerlöschern eine Wartungspflicht alle zwei Jahre besteht, beschäftigt viele Betreiber von Objekten und Verantwortliche für Brandschutz. Tatsächlich sind die Intervalle für die Instandhaltung von Feuerlöschgeräten nicht pauschal alle zwei Jahre für jedes Gerät und jede Situation festgelegt, sondern hängen von verschiedenen Faktoren ab.

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Regelmäßige Prüfung von Feuerlöschern: Ein Muss für Ihre Sicherheit

Die regelmäßige Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern ist unerlässlich, um deren jederzeitige Einsatzbereitschaft zu gewährleisten. Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Ernstfall versagen und somit Leben und Sachwerte gefährden. Es existieren gesetzliche Vorgaben und technische Normen, die die Intervalle und den Umfang der Instandhaltungsmaßnahmen definieren. Diese sind entscheidend für alle, die für die Brandschutzsicherheit in ihrem Betrieb, öffentlichen Gebäude oder auch im privaten Bereich verantwortlich sind.

Gesetzliche Grundlagen und Normen

In Deutschland sind die Anforderungen an die Instandhaltung von Feuerlöschern primär in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den relevanten technischen Normen, insbesondere der DIN 14406 Teil 4, geregelt. Diese Dokumente legen fest, welche Prüfungen und Wartungen in welchen Zeitabständen durchgeführt werden müssen. Die BetrSichV verpflichtet den Betreiber, dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsmittel, wozu auch Feuerlöscher zählen, so beschaffen sind und betrieben werden, dass sie keine Gefahr für Sicherheit und Gesundheit von Personen bringen. Dies schließt die regelmäßige Instandhaltung explizit mit ein.

Unterschiedliche Intervalle für verschiedene Prüfarten

Es ist wichtig zu verstehen, dass es verschiedene Arten von Prüfungen gibt, die unterschiedliche Intervalle erfordern:

  • Außerordentliche Prüfung: Diese wird bei Bedarf durchgeführt, beispielsweise nach einer Benutzung des Feuerlöschers, nach einem Schaden oder wenn Anzeichen für eine Fehlfunktion erkennbar sind.
  • Turnusmäßige Prüfung (auch „Sichtprüfung“ oder „Kontrolle“ genannt): Diese findet in kürzeren Abständen statt und dient der Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel. Hierbei wird unter anderem das Manometer, die Dichtheit des Ventils und der Zustand des Gehäuses überprüft. Das Intervall für diese Sichtprüfung ist in der Regel ein Jahr.
  • Wartung: Die umfangreichere Wartung, bei der der Feuerlöscher geöffnet, zerlegt und auf innere Funktionen geprüft wird, hat ein längeres Intervall. Dieses liegt in der Regel bei zwei Jahren für die meisten tragbaren Feuerlöscher.
  • Zerlegungsgprüfung (oder „Instandsetzung“): Dies ist die tiefgreifendste Prüfung, bei der der Feuerlöscher komplett zerlegt, gereinigt, Dichtungen ersetzt und auf Herz und Nieren geprüft wird. Dies ist meist alle fünf oder zehn Jahre erforderlich, je nach Art des Feuerlöschers und den Herstellerangaben.

Die Annahme, dass die Wartungspflicht generell alle zwei Jahre gilt, bezieht sich also auf die umfassende Wartung, nicht auf die jährliche Sichtprüfung.

Wer ist für die Wartung von Feuerlöschern zuständig?

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Instandhaltung von Feuerlöschern liegt immer beim Betreiber des Objekts, in dem sich die Geräte befinden. Dies kann der Eigentümer eines Gebäudes, der Mieter, der Inhaber eines Geschäfts oder der Leiter eines Unternehmens sein. Der Betreiber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Feuerlöscher den geltenden Vorschriften entsprechen und regelmäßig geprüft und gewartet werden. In der Praxis wird diese Aufgabe oft an qualifizierte Fachfirmen delegiert, die über das notwendige Wissen und die Ausrüstung verfügen.

Qualifikation der Prüfer und Wartungsdienstleister

Es ist entscheidend, dass die Prüfungen und Wartungen von qualifizierten und sachkundigen Personen durchgeführt werden. Dies sind in der Regel Mitarbeiter von spezialisierten Brandschutzunternehmen, die über die notwendige Schulung und Erfahrung verfügen. Eine unsachgemäße Wartung kann dazu führen, dass ein Feuerlöscher zwar als „gewartet“ gilt, im Ernstfall aber nicht funktioniert. Achten Sie daher auf Zertifizierungen und Referenzen des Dienstleisters.

Unterschiede je nach Art des Feuerlöschers

Die Wartungsintervalle können je nach Art des Feuerlöschers und dem darin enthaltenen Löschmittel variieren. Grundsätzlich lassen sich jedoch folgende Kategorien unterscheiden:

Schaumfeuerlöscher

Schaumfeuerlöscher sind besonders effektiv bei Bränden der Brandklassen A und B. Sie enthalten ein Schaumbildnergemisch. Die Wartung dieser Geräte erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Wartung wird der Schaum konzentratstand geprüft, das Treibmittel kontrolliert und gegebenenfalls das gesamte Schaumbildnergemisch ausgetauscht.

Pulverfeuerlöscher

Pulverfeuerlöscher sind Allrounder und eignen sich für Brände der Klassen A, B und C. Das Löschpulver kann jedoch verklumpen, weshalb die regelmäßige Wartung besonders wichtig ist. Die Wartung von Pulverfeuerlöschern findet ebenfalls in der Regel alle zwei Jahre statt. Dabei wird das Pulver auf seine Rieselfähigkeit geprüft und gegebenenfalls aufbereitet oder ausgetauscht.

Fettbrandlöscher (Klasse F)

Diese speziellen Feuerlöscher sind für die Bekämpfung von Bränden in Küchen, insbesondere bei Speiseöl und Fett, konzipiert. Sie enthalten ein spezielles Lösemittel, das eine saponifizierende (seifenbildende) Wirkung hat und die Flammen erstickt. Die Wartung von Fettbrandlöschern erfolgt üblicherweise alle zwei Jahre.

Wasser- und Wassernebel-Feuerlöscher

Wasserlöscher und Wassernebel-Feuerlöscher sind umweltfreundlich und für Brände der Klasse A geeignet. Wassernebel-Löscher sind auch für die Bekämpfung von Bränden elektrischer Anlagen bis zu einer bestimmten Spannung freigegeben. Ihre Wartung erfolgt in der Regel ebenfalls alle zwei Jahre. Bei Wassernebel-Löscher muss auf die korrekte Funktion der Druckluft und der Düsen geachtet werden.

CO2-Löscher (Kohlenstoffdioxid)

CO2-Löscher sind ideal für die Bekämpfung von Bränden elektrischer Anlagen (Brandklasse E, wobei diese Klasse in neueren Normen nicht mehr explizit geführt wird und Brände elektrischer Anlagen eher der Klasse F zugeordnet werden, je nach Spannung) und in Bereichen, wo keine Rückstände erwünscht sind. Das Löschmittel ist gasförmig, daher sind hier andere Prüfintervalle zu beachten. Die jährliche Sichtprüfung ist hier besonders relevant, während die eigentliche Wartung (Zerlegung und Füllstandsprüfung) oft alle zwei Jahre erfolgt. Bei CO2-Löschern ist die Überprüfung des Füllstandes und des Gondelgewichts essenziell.

Die Bedeutung der Kennzeichnung und Dokumentation

Nach jeder durchgeführten Prüfung oder Wartung muss der Feuerlöscher eine entsprechende Kennzeichnung tragen. Dies geschieht meist durch ein aufgeklebtes Prüfdatum oder ein Siegel. Zudem ist eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten unerlässlich. Diese beinhaltet:

  • Datum der Prüfung/Wartung
  • Name und Unterschrift des Prüfers
  • Art der durchgeführten Maßnahme (Sichtprüfung, Wartung, Zerlegungsgprüfung)
  • Feststellungen und eventuell durchgeführte Reparaturen
  • Nächster fälliger Prüfungstermin

Diese Dokumentation dient als Nachweis dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt wurden und ist für den Betreiber im Falle einer Überprüfung oder eines Schadensfalls von großer Bedeutung.

Was passiert bei einer nicht ordnungsgemäßen Wartung?

Die Nichtbeachtung der Wartungspflicht für Feuerlöscher kann gravierende Folgen haben:

  • Erhöhtes Brandrisiko: Ein nicht funktionstüchtiger Feuerlöscher kann im Ernstfall wertvolle Sekunden kosten und eine Brandausbreitung nicht verhindern.
  • Sachschäden: Im Falle eines Brandes kann die Versicherung die Leistung verweigern, wenn nachweislich die Brandschutzvorschriften, einschließlich der regelmäßigen Wartung von Feuerlöschern, nicht eingehalten wurden.
  • Haftungsrisiken: Bei Personen- oder Sachschäden infolge eines Brandes kann der Betreiber persönlich haftbar gemacht werden, wenn er seinen Pflichten zur Sicherstellung der Brandschutzmaßnahmen nicht nachgekommen ist.
  • Behördliche Auflagen: Bei Kontrollen durch das zuständige Gewerbeamt oder die Feuerwehr können bei festgestellten Mängeln Auflagen und Bußgelder verhängt werden.

Übersicht der Prüfintervalle

Prüfart Typisches Intervall Beschreibung
Sichtprüfung / Kontrolle Jährlich (1 Jahr) Äußerliche Kontrolle auf offensichtliche Mängel, Manometerstand, Zustand des Gehäuses.
Wartung Alle 2 Jahre Umfassendere Prüfung, ggf. Öffnen, Überprüfung innerer Komponenten, ggf. Nachfüllen von Treibmittel.
Zerlegungsgprüfung / Instandsetzung Alle 5 bis 10 Jahre (je nach Hersteller und Typ) Komplettes Zerlegen, Reinigen, Austausch von Dichtungen, Prüfung aller Teile auf Verschleiß.
Außerordentliche Prüfung Bei Bedarf Nach Benutzung, Beschädigung oder Anzeichen von Fehlfunktionen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Gilt bei Feuerlöschern die Wartungspflicht alle zwei Jahre?

Muss jeder Feuerlöscher wirklich alle zwei Jahre gewartet werden?

Die zweijährige Frist bezieht sich primär auf die umfassende Wartung vieler gängiger tragbarer Feuerlöscher. Die jährliche Sichtprüfung ist ebenfalls zwingend erforderlich. Spezielle Feuerlöscher, wie z.B. CO2-Löscher, können abweichende Intervalle für bestimmte Prüfschritte haben, und die Zerlegungsgprüfung (oft als „Instandsetzung“ bezeichnet) erfolgt in noch größeren Abständen, üblicherweise alle fünf bis zehn Jahre, je nach Herstellerangaben und Gerätetyp.

Wer führt die Wartung von Feuerlöschern durch?

Die Wartung muss durch qualifizierte und sachkundige Personen durchgeführt werden. Dies sind in der Regel Fachkräfte von spezialisierten Brandschutzunternehmen. Diese Personen verfügen über das notwendige Fachwissen und die Ausrüstung, um die korrekte Funktion und Einsatzbereitschaft des Feuerlöschers sicherzustellen. Es ist ratsam, einen zertifizierten Dienstleister zu beauftragen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Sichtprüfung und einer Wartung?

Die Sichtprüfung (jährlich) ist eine oberflächliche Kontrolle, bei der äußerlich sichtbare Mängel festgestellt werden. Dazu gehören die Überprüfung des Manometerstandes, des Prüfsiegels, der Dichtheit des Ventils und des allgemeinen Zustandes des Gehäuses. Die Wartung (alle zwei Jahre) ist ein wesentlich umfangreicherer Prozess. Hierbei wird der Feuerlöscher geöffnet, auf innere Verschleißteile geprüft, gegebenenfalls werden Dichtungen erneuert und das Löschmittel kontrolliert oder aufgefrischt. Die Zerlegungsgprüfung ist noch tiefergehend.

Was kostet die Wartung eines Feuerlöschers?

Die Kosten für die Wartung eines Feuerlöschers variieren je nach Art des Löschmittels, dem Zustand des Gerätes und dem beauftragten Dienstleister. Generell ist die jährliche Sichtprüfung günstiger als die alle zwei Jahre fällige Wartung. Für eine umfassende Wartung können Sie mit Kosten zwischen 15 und 40 Euro pro Gerät rechnen, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Arbeiten. Es empfiehlt sich, Angebote von mehreren qualifizierten Fachbetrieben einzuholen.

Was passiert, wenn ich die Wartung meines Feuerlöschers vergesse?

Wenn Sie die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht einhalten, kann dies zu erheblichen Problemen führen. Ein nicht gewarteter Feuerlöscher kann im Notfall versagen, was zu größeren Sach- und Personenschäden führen kann. Darüber hinaus können Versicherungen die Leistung verweigern, und es drohen Bußgelder von behördlicher Seite. Die Einhaltung der Wartungspflicht ist somit nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme.

Welche Dokumentation ist nach der Wartung notwendig?

Nach jeder durchgeführten Wartung und Prüfung muss der Feuerlöscher mit einem Prüfaufkleber versehen werden, der das Datum der Wartung und den nächsten fälligen Termin angibt. Wichtig ist auch eine schriftliche Dokumentation der durchgeführten Arbeiten durch den Dienstleister, die Informationen wie Datum, Art der Prüfung, festgestellte Mängel und durchgeführte Maßnahmen enthält. Diese Dokumentation dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Instandhaltung und sollte vom Betreiber aufbewahrt werden.

Sind alle Arten von Feuerlöschern gleich nach zwei Jahren wartungspflichtig?

Nein, die zweijährige Frist ist ein allgemeines Richtintervall für die umfassende Wartung vieler gängiger Feuerlöscherarten wie Pulver-, Schaum- und Fettbrandlöscher. CO2-Löscher beispielsweise unterliegen zwar ebenfalls regelmäßigen Prüfungen, die spezifischen Schritte und Intervalle können sich jedoch unterscheiden. Die jährliche Sichtprüfung ist jedoch für praktisch alle Arten von Feuerlöschern verpflichtend. Entscheidend sind stets die Angaben des Herstellers und die relevanten Normen und Vorschriften.

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