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Erste Hilfe im Betrieb


Erste Hilfe: Leidige Vorschrift oder sinnvolle Investition?


Wie schnell ist man im Eifer des Gefechts mit dem Cuttermesser über die Fingerkuppe gerutscht oder hat man Ammoniak ins Auge bekommen? Ereignet sich ein Unfall, ist eine schnelle und fachgerechte Erste Hilfe für den Verletzten unter Umständen überlebenswichtig.

Jeder Verletzte hat Anspruch auf Erste Hilfe und bei jedem Unfall im Betrieb muss diese gewährleistet sein. Dies ergibt sich aus der Fürsorgepflicht des Unternehmers. Arbeitsunfälle sind teuer. Eine qualifizierte Erste Hilfe mit hochwertigem Material dient der Genesung des Patienten und hilft Folgekosten einzusparen.

Alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen oder im Öffentlichen Dienst, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Material in Betrieben ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, analog für Länder und Gemeinden GUV.Va1. Die Richtlinie BGR A1 sieht Konkretisierungen und Erläuterungen hierzu vor.

Hierfür ist es notwendig, dass geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden und leicht erreichbar ist. In unserem neuen Sortiment finden Sie funktionsgerechtes Erste-Hilfe-Material in hoher Qualität.

Erste Hilfe im Betrieb

Es gehört zu den Pflichten eines Betriebes, Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge bereitzustellen. Dies ist abhängig von der Größe und Art des Betriebes (siehe hierzu Tabelle unten).

Standort im Blick

Geschützt vor Schmutz, Nässe und hohen Temperaturen, sollte sich der Verbandkasten unmittelbar dort befinden, wo es die Bedingungen erfordern. Die maximale Entfernung von ständigen Arbeitsplätzen liegt bei 100 m und höchstens einem Stockwerk. Dabei kann zwischen tragbaren Verbandkästen, als auch Verbandschränken gewählt werden. Mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund muss der Standort gekennzeichnet sein.

Das richtige Material

Betriebsverbandkästen enthalten zusätzliche Elemente, wie sie spezielle Arbeitsunfälle erfordern können (z. B. Fingerkuppenverbände und Augenkompressen) und können daher nicht durch einen Kfz-Verbandkasten ersetzt werden. Darüber hinaus empfiehlt es sich je nach Bedarf diese Sets zu erweitern z. B. mit Pinzetten, Augenspülflaschen oder Verbrennungsprodukten.

Der Verfall – die Vorratsprüfung

Gebrauchtes Material ist zu entsorgen und muss ersetzt werden. Achten Sie darauf, dass sterile Materialien ein Haltbarkeitsdatum tragen. Nach Ablauf müssen sie ersetzt werden, sonst könnte der Arbeitgeber in die Bedrouille geraten.

Das sollten Sie tun

Verbandkästen und Co. sind wertvolle Mittel zur Hilfeleistung, auf die man sich verlassen muss. Daher sollten sie vorhanden sein, ebenso wie Ersthelfer, die im Notfall direkt eingreifen können.

Ihre Vorteile

  • Minimierung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und Sachschäden sowie Ausfallstunden und eventuelle Folgekosten (z. B. Konventionalstrafen)
  • Erlangen von Rechtssicherheit durch Senkung des Haftungsrisikos
  • Ggf. Reduzierung von Versicherungsprämien
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Motivation durch die Befriedigung des Grundbedürfnisses nach Gesundheit und Sicherheit sowie hierdurch höhere Arbeitsleistung und bessere Arbeitsergebnisse
  • Imageverbesserung bei Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit durch ein sicheres Arbeitsumfeld
  • Höhere Effektivität und Qualität durch sicherheitsoptimierte Abläufe
  • Höhere Chancen zur Rettung von Menschenleben
  • Vermeidung unnötiger Kosten durch nachträgliche Anpassungen

Schulen

In allen Schulen muss mindestens ein Sanitätsraum oder eine vergleichbare Einrichtung vorhanden sein. Dieser Raum muss mindestens mit einem Verbandkasten nach DIN 13157 sowie einer Krankentrage nach DIN 13024 und/oder einer Liege ausgerüstet sein. Vorgeschrieben ist außerdem eine Sanitätstasche nach DIN 13160, welche bei jeder Wanderung, Exkursion, Studienfahrt, Sportveranstaltung außerhalb der Sporthalle mitzunehmen ist.

Kindergärten

In jedem Kindergarten muss an zentraler Stelle geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitgehalten und je nach Verbrauch ergänzt werden. Hier ist mindestens ein Verbandkasten nach DIN 13157 vorzuhalten. Sanitätstaschen nach DIN 13160 sind bei Wanderungen, Exkursionen und Ausflügen immer mitzunehmen.

* Anstelle eines Kastens nach DIN 13169 dürfen auch zwei Kästen nach DIN 13157 verwendet werden. Die beiden Typen unterscheiden sich bzgl. Der Anzahl, nicht aber in der Art des Verbandmaterials.

** Je nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle kann bereits ab 100 Beschäftigten ein gesonderter Erste-Hilfe-Raum erforderlich sein.

Grundausstattung von Betrieben

Mit dieser Grundausstattung ist der verantwortliche Unternehmer jedoch noch nicht aus der Pflicht, denn die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sagen, dass der Unternehmer seine Produktionsstätten und seine Verwaltung daraufhin überprüfen muss, welche besonderen Gefahren durch den Umgang mit Maschinen, Transportgeräten, Chemikalien, Hitzequellen oder dergleichen für die Mitarbeiter (oder Kunden bzw. Besucher) bestehen. Dementsprechend muss sowohl für den Schutz der Mitarbeiter (persönliche Schutzausrüstung) als auch für einen möglichen Unfall (Erste-Hilfe-Ausstattung) vorgesorgt werden.

Was ist drin im Verbandkasten?

Bezeichnung


Stückzahl im
Verbandkasten

Klein DIN 13157 Groß DIN 13169
Heftpflaster DIN 13019-A 5 x 2,5 1 2
Pflasterstrip mind. 19 x 72 mm 10 10
Wundschnellverband DIN 13019-E 10 x 6 8 16
Fingerkuppenverband 5 10
Wundschnellverband DIN 13019-E 18 x 2 5 10
Verbandpäckchen DIN 13151-M 3 6
Verbandpäckchen DIN 13151-G 2 4
Verbandtuch DIN 13152-A 1 2
Verbandtuch DIN 13152-BR 1 2
Komppresse 100 mm x 100 mm (physiol. unbedenklich, saugfähig, porös) 6 12
metallisierte Polyesterfolie als Decke, Oberfläche, Aluminium, Rückseite farbig 1 2
Fixierbinde 4 m x 8 cm, elastisch 3 6
Fixierbinde 4 m x 6 cm, elastisch 3 6
Netzverband für Extremitäten 1 2
Dreieckstuch DIN 13168-D 1 2
Schere DIN 58279-B 190 1 1
Vliesstoff-Tuch, mind. 200 x 300 mm 10 20
verschließbarer Folienbeutel aus Polyethylen, Mindestformat 300 x 400 mm 2 4
Augenkompresse aus Watte mit Textilumhüllung 1 4
Einmalhandschuh aus PVC 4 8
Broschüre "Anleitung zur Ersten-Hilfe …" 1 1
Inhaltsverzeichnis 1 1
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