Erste-Hilfe-Material
Nach BGR A1 (Oktober 2005 aktualisierte Fassung Januar 2009) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigung, Nässe und extreme Temperaturen) geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.
Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B. der
- kleine Verbandkasten nach DIN 13157
- große Verbandkasten nach DIN 13169
Art- und Menge von Erste-Hilfe-Material
In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:
| Betriebsart | Zahl der Versicherten | Kleiner | Großer *) |
|
Verbandkasten |
|||
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | 1 - 50 | 1 | |
| 51 - 300 | 1 | ||
|
ab 301 |
2 | ||
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe | 1 - 20 | 1 |
|
| 21 - 100 | 1 | ||
| ab 101 für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
2 | ||
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen | 1 -10 | 1**) | |
| 11 - 50 | 1 | ||
| ab 51 für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten |
2 | ||
*) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
**) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten, z.B. nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Aufbewahrung
Die Aufbewahrungsorte für Verbandmaterial richten sich nach den Unfallschwerpunkten, der Struktur des Betriebes (Ausdehnung, Räumlichkeiten, Betriebsarten, räumliche Verteilung der Arbeitsplätze) und den auf dem Gebiet des Rettungswesens getroffenen organisatorischen Maßnahmen.
Die Verbandlästen sollen auf die Arbeitstätte so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt sind.

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