Erste-Hilfe-Material

Nach BGR A1 (Oktober 2005 aktualisierte Fassung Januar 2009) hat ein Unternehmer dafür zu sorgen, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse (Verunreinigung, Nässe und extreme Temperaturen) geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material enthalten z. B. der

Art- und Menge von Erste-Hilfe-Material

In Abhängigkeit von der Betriebsart und Zahl der Versicherten gelten für die Ausstattung mit Verbandkästen folgende Richtwerte:

Betriebsart Zahl der Versicherten Kleiner Großer *)

Verbandkasten

Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50 1
51 - 300 1

ab 301
für je 300 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten

2
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe  1 - 20 1

 

 

 21 - 100  1
 ab 101
für je 100 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
2
Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen 1 -10 1**)
11 - 50 1
 ab 51
für je 50 weitere Versicherte zusätzlich ein großer Verbandkasten
 2

*) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten.
**) Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten, z.B. nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden.

Aufbewahrung
Die Aufbewahrungsorte für Verbandmaterial richten sich nach den Unfallschwerpunkten, der Struktur des Betriebes (Ausdehnung, Räumlichkeiten, Betriebsarten, räumliche Verteilung der Arbeitsplätze) und den auf dem Gebiet des Rettungswesens getroffenen organisatorischen Maßnahmen.
Die Verbandlästen sollen auf die Arbeitstätte so verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt sind.

*: inkl. MwSt., zzgl. Versandkosten.