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Sicherheit für Betriebe und Baustellen.

Alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen oder im Öffentlichen Dienst, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung. Grundsätzliche Anforderungen an Erste-Hilfe-Einrichtungen und Erste-Hilfe-Material in Betrieben ergeben sich aus der Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“, analog für Länder und Gemeinden GUV.Va1. Die Richtlinie BGR A1 sieht Konkretisierungen und Erläuterungen hierzu vor.

Hierfür ist es notwendig, dass geeignetes Erste-Hilfe-Material vorhanden und leicht erreichbar ist. In unserem neuen Sortiment finden Sie funktionsgerechtes Erste-Hilfe-Material in hoher Qualität.  [mehr lesen...]

Erste Hilfe - Leina Werke

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